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Wasserpark Tulln

Auwald hautnah erleben

450.000 m² Augebiet direkt am Stadtzentrum gelegen: das ist ein Markenzeichen von Tulln.
Das bislang nur von Wenigen genutzte, unwegsame Naturjuwel zwischen Großer Tulln, Messegelände und Donau steht seit Mai 2008 als unvergleichliches Freizeit- und Naherholungsgebiet für alle offen. Revitalisierte Donau-Altarme und ein attraktives - auch für bewegungseingeschränkte Personen nutzbares - Wegenetz laden zu einem Naturerlebnis der besonderen Art.

Grundlage des ökologischen Revitalisierungsprojektes war eine 1998 von der Stadtgemeinde Tulln bei Univ.-Prof. Dr. Bernd Lötsch und dem Naturhistorischen Museum in Auftrag gegebene Studie. Für den Umsetzungsvorschlag wurden landschaftsökologischen Bedingungen und Standortgegebenheiten einbezogen und die vorhandene Vegetation aufgenommen. Die Vorschläge des Ökologen zielen auf eine Wiederbelebung der teilweise verlandeten und verschütteten Altarme. Nach Ablauf nur weniger Vegetationsperioden rechnet man mit einer verstärkten Wiederbesiedlung durch unterschiedlichste Tierarten, vor allem Wasservögel, und die natürliche Ansiedlung von bedrohten Ufer- und Wasserpflanzen.


Betriebszeiten 2012

Mai bis September 

Montag - Freitag

13:00 -  19:00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag

10:00 - 19:00 Uhr

letzte Bootausgabe jeweils

17:45 Uhr



Preise

Pro Stunde, jede Folgestunde minus 50%:

Kanus (max. 4 Pers.)

€ 9,00

Tretboote (max. 4 Pers.)

€ 12,00

Mannschaftskanus (max. 10 Pers.)

€ 20,00


Die Tickets können direkt bei der Kassa der GARTEN TULLN (Besucherzentrum) gelöst werden.


Verleihbedingungen

  • Bootsmiete nur gegen Vorlage eines Ausweises und Hinterlegung einer
    Kaution von € 30,00. Rückerstattung der Kaution gegen Beleg.
  • Eine Person muss 16 Jahre oder älter sein!
  • Schwimmwestenpflicht für Kinder, Nichtschwimmer und gebrechliche Personen.
  • Nicht erlaubt:
       Platzwechseln
       Aufstehen
       Schaukeln während der Fahrt
       Wechseln der Boote
       Kollisionen sind unbedingt zu vermeiden!
  • Ausstieg nur an gekennzeichneter Stelle bzw. bei Verleihstellen.
  • Baden verboten.
  • Den Anweisungen des Verleihpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.


Der Mieter akzeptiert mit Hinterlegung der Kaution die Verleihbedingungen sowie die Haftung für Schäden durch fahrlässige Nutzung oder mutwillige Beschädigung.

http://www.tulln.at/bootsverleih

 

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